Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltung der Bedingungen

Die Leistungen und Angebote des Auftragnehmers erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.


§ 2 Vertragsabschluss

Angebote sind - auch bezüglich der Preisangaben - freibleibend und unverbindlich. An individuell ausgearbeitete Angebote hält sich der Auftragnehmer 30 Kalendertage gebunden. Wesentliche Nebenabreden, Änderungen bzw. Ergänzungen eines Vertrages sollen schriftlich vereinbart werden. Änderungen aufgrund der technischen Entwicklung bzw. aufgrund wechselnder Bedingungen der Zulieferer behält sich der Auftragnehmer ausdrücklich vor, sofern diese Änderungen nicht grundlegender Art sind und der vertragsgemäße Zweck nicht erheblich eingeschränkt wird (siehe auch § 3).


§ 3 Preise

Die Preise werden nach Zeit und Aufwand zuzüglich Material- und Nebenkosten berechnet zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer (derzeit 19 %). Preisänderungen gegenüber dem Angebot (z. B. aufgrund Änderungen entsprechend
§ 2) sind bis 15 % der Auftragssumme ohne Rücksprache möglich. Bei größeren Preisänderungen erfolgt eine entsprechende Benachrichtigung des Auftraggebers. Die Weiterbearbeitung erfolgt dann erst nach Bestätigung durch den Auftraggeber. Kostenvoranschläge sind nur nach vorheriger Sichtung des Materials möglich.


§ 4 Termine

Es gelten die vertraglich vereinbarten Termine. Für Terminverzögerungen aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse (z. B. Mehraufwand bei der Bearbeitung, Lieferengpässe der Zulieferer, Krankheit usw.) und daraus entstehender Folgen kann der Auftragnehmer keine Haftung übernehmen.


§ 5 Gewährleistung

Die Übergabe der Mineralstufen bzw. Fossilien erfolgt durch den Auftraggeber auf eigene Gefahr.
Der Auftragnehmer führt die Bearbeitung nach bestem Wissen und Gewissen durch. Aufgrund der großteils noch nicht völlig bekannten Ursachen des Zerfalls und der Kompliziertheit der Behandlung kann leider durch den Auftragnehmer keine Garantie für eine dauerhafte Beständigkeit bzw. keine Haftung für evtl. im Zusammenhang mit der Bearbeitung auftretende Schäden übernommen werden.
Begründung:

Die Ursachen für den Stufenzerfall sind noch nicht vollständig aufgeklärt und deshalb auch mit dieser zur Zeit besten Methode nicht in jedem Fall erfolgreich abwendbar.

  • Aufgrund der Mikroporosität des Spezialkonservierers ist unter ungünstigen Umständen ein erneuter Beginn des Zerfalls der Stufen möglich, entscheidend sind immer die Bedingungen, unter denen die Stufe aufbewahrt wird (siehe auch § 9).
  • Bei starken Schwankungen der Temperatur- und Luftfeuchtebedingungen und bei "Ansteckung" (Lagerung konservierter Stufen neben zerfallenden nichtkonservierten) ist ebenfalls ein erneuter Beginn des Zerfalls nicht auszuschließen.
  • In Ausnahmefällen kann durch den Kontakt mit der Reinigungsflüssigkeit ein Auseinanderfallen der Stufe oder von Stufenteilen erfolgen. Durch die Flüssigkeit werden dabei die durch den Zerfall der Stufe gebildeten Sekundärprodukte weggelöst, die unter Umständen das letzte Kittmittel zwischen den Stufenteilen waren.
  • Erfahrungsgemäß ist die angewendete Konservierungsmethode in ca. 95 % der Fälle erfolgreich und beständig, bezogen auf den Zeitraum der eigenen Anwendung.


§ 6 Transport, Versand

Die Übergabe der Mineralstufen bzw. Fossilien erfolgt durch den Auftraggeber auf eigene Gefahr, was auch für den Transport bzw. Versand zutrifft. Eventuell erforderliche Transportversicherungen sind durch den Auftraggeber selbst zu veranlassen. Eine Haftung für Transportschäden wird nicht übernommen.


§ 7 Zahlung

Die Rechnungsbeträge sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig. Ist der Auftraggeber mit seiner Zahlung in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Zinsen in Höhe von mindestens 2 % über den Bundesbankdiskontsatz zu berechnen, die sofort fällig sind. Des weiteren werden Kosten für Mahnungen berechnet.


§ 8 Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtstand sind der Sitz des Auftragnehmers, Freiberg.


§ 9 Hinweise für den Umgang mit den konservierten Stufen

Um einen dauerhaften Erfolg der Konservierung zu ermöglichen, sollten unbedingt folgende Hinweise beachtet werden:

  • Lagerung der Stufen bei möglichst geringer und konstanter Luftfeuchte (ideal sind 40...60 %, also auf keinen Fall die Stufen waschen oder mit feuchten Händen anfassen, Schweiß ist besonders gefährlich);
  • möglichst mäßige und konstante Temperatur (ca. 20 °C);
  • schonender vorsichtiger Umgang (Verletzung der mikroskopisch dünnen Konservierungsschicht vermeiden);
  • kein Kontakt mit Kitten, Lacken und Lösungsmitteln oder ähnlichem (z. B. durch Aufkleben von Zetteln und Nummern);
  • nicht in atmungshemmenden Materialien verpacken bzw. aufbewahren ("schwitzen" der Stufen vermeiden);
  • konservierte Stufen sollten nicht in die Umgebung anderer zerfallender (aber nicht konservierter) Stücken gelangen ("Ansteckungsgefahr"!);
  • Reinigung der Stufen nur trocken mit weichem Pinsel oder ähnlichem;
  • Konservierungsschicht ist reversibel, kann also von Fachpersonal wieder entfernt werden (z. B. zum Zwecke von Materialentnahmen für Analysen usw.), sollte danach aber unbedingt wieder erneuert werden.
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