Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltung der Bedingungen
Die Leistungen und Angebote des Auftragnehmers erfolgen
ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.
§ 2 Vertragsabschluss
Angebote sind - auch bezüglich der Preisangaben -
freibleibend und unverbindlich. An individuell ausgearbeitete
Angebote hält sich der Auftragnehmer 30 Kalendertage
gebunden. Wesentliche Nebenabreden, Änderungen bzw.
Ergänzungen eines Vertrages sollen schriftlich vereinbart
werden. Änderungen aufgrund der technischen Entwicklung
bzw. aufgrund wechselnder Bedingungen der Zulieferer behält
sich der Auftragnehmer ausdrücklich vor, sofern diese
Änderungen nicht grundlegender Art sind und der vertragsgemäße
Zweck nicht erheblich eingeschränkt wird (siehe auch
§ 3).
§ 3 Preise
Die Preise werden nach Zeit und Aufwand zuzüglich
Material- und Nebenkosten berechnet zuzüglich der jeweils
geltenden Mehrwertsteuer (derzeit 19 %). Preisänderungen
gegenüber dem Angebot (z. B. aufgrund Änderungen
entsprechend
§ 2) sind bis 15 % der Auftragssumme ohne Rücksprache
möglich. Bei größeren Preisänderungen
erfolgt eine entsprechende Benachrichtigung des Auftraggebers.
Die Weiterbearbeitung erfolgt dann erst nach Bestätigung
durch den Auftraggeber. Kostenvoranschläge sind nur
nach vorheriger Sichtung des Materials möglich.
§ 4 Termine
Es gelten die vertraglich vereinbarten Termine. Für
Terminverzögerungen aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse
(z. B. Mehraufwand bei der Bearbeitung, Lieferengpässe
der Zulieferer, Krankheit usw.) und daraus entstehender
Folgen kann der Auftragnehmer keine Haftung übernehmen.
§ 5 Gewährleistung
Die Übergabe der Mineralstufen bzw. Fossilien erfolgt
durch den Auftraggeber auf eigene Gefahr.
Der Auftragnehmer führt die Bearbeitung nach bestem
Wissen und Gewissen durch. Aufgrund der großteils
noch nicht völlig bekannten Ursachen des Zerfalls und
der Kompliziertheit der Behandlung kann leider durch den
Auftragnehmer keine Garantie für eine dauerhafte Beständigkeit
bzw. keine Haftung für evtl. im Zusammenhang mit der
Bearbeitung auftretende Schäden übernommen werden.
Begründung:
Die Ursachen für den Stufenzerfall sind noch nicht
vollständig aufgeklärt und deshalb auch mit dieser
zur Zeit besten Methode nicht in jedem Fall erfolgreich
abwendbar.
- Aufgrund der Mikroporosität des Spezialkonservierers
ist unter ungünstigen Umständen ein erneuter
Beginn des Zerfalls der Stufen möglich, entscheidend
sind immer die Bedingungen, unter denen die Stufe aufbewahrt
wird (siehe auch § 9).
- Bei starken Schwankungen der Temperatur- und Luftfeuchtebedingungen
und bei "Ansteckung" (Lagerung konservierter
Stufen neben zerfallenden nichtkonservierten) ist ebenfalls
ein erneuter Beginn des Zerfalls nicht auszuschließen.
- In Ausnahmefällen kann durch den Kontakt mit der
Reinigungsflüssigkeit ein Auseinanderfallen der Stufe
oder von Stufenteilen erfolgen. Durch die Flüssigkeit
werden dabei die durch den Zerfall der Stufe gebildeten
Sekundärprodukte weggelöst, die unter Umständen
das letzte Kittmittel zwischen den Stufenteilen waren.
- Erfahrungsgemäß ist die angewendete Konservierungsmethode
in ca. 95 % der Fälle erfolgreich und beständig,
bezogen auf den Zeitraum der eigenen Anwendung.
§ 6 Transport, Versand
Die Übergabe der Mineralstufen bzw. Fossilien erfolgt
durch den Auftraggeber auf eigene Gefahr, was auch für
den Transport bzw. Versand zutrifft. Eventuell erforderliche
Transportversicherungen sind durch den Auftraggeber selbst
zu veranlassen. Eine Haftung für Transportschäden
wird nicht übernommen.
§ 7 Zahlung
Die Rechnungsbeträge sind innerhalb von 14 Tagen ohne
Abzug fällig. Ist der Auftraggeber mit seiner Zahlung
in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Zinsen in Höhe
von mindestens 2 % über den Bundesbankdiskontsatz zu
berechnen, die sofort fällig sind. Des weiteren werden
Kosten für Mahnungen berechnet.
§ 8 Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtstand sind der Sitz des Auftragnehmers,
Freiberg.
§ 9 Hinweise für den Umgang mit den konservierten
Stufen
Um einen dauerhaften Erfolg der Konservierung zu ermöglichen,
sollten unbedingt folgende Hinweise beachtet werden:
- Lagerung der Stufen bei möglichst geringer und
konstanter Luftfeuchte (ideal sind 40...60 %, also auf
keinen Fall die Stufen waschen oder mit feuchten Händen
anfassen, Schweiß ist besonders gefährlich);
- möglichst mäßige und konstante Temperatur
(ca. 20 °C);
- schonender vorsichtiger Umgang (Verletzung der mikroskopisch
dünnen Konservierungsschicht vermeiden);
- kein Kontakt mit Kitten, Lacken und Lösungsmitteln
oder ähnlichem (z. B. durch Aufkleben von Zetteln
und Nummern);
- nicht in atmungshemmenden Materialien verpacken bzw.
aufbewahren ("schwitzen" der Stufen vermeiden);
- konservierte Stufen sollten nicht in die Umgebung anderer
zerfallender (aber nicht konservierter) Stücken gelangen
("Ansteckungsgefahr"!);
- Reinigung der Stufen nur trocken mit weichem Pinsel
oder ähnlichem;
- Konservierungsschicht ist reversibel, kann also von
Fachpersonal wieder entfernt werden (z. B. zum Zwecke
von Materialentnahmen für Analysen usw.), sollte
danach aber unbedingt wieder erneuert werden.
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